Inhaltsverzeichnis:
- Ausreichend Parkfläche für den Transporter zur Verfügung stellen
- Die Entfernung vom Transporter zur Wohnung sollte nah sein
- Parkverbote: Während des Zügelns
- Umzugsservice: Parkplätze am Umzugstag
- Höherer Umzugspreis
- Den Möbellift platzieren
- Je nach Kanton gibt es unterschiedliche Fristen für eine Halteverbotszone
- FAQ
Ausreichend Parkfläche für den Transporter zur Verfügung stellen
Falls Sie mehrere Fahrzeuge oder einen grossen Umzugstransporter für Ihren Umzug benötigen, sollten Sie in jedem Falle genügend Parkplätze für die Fahrzeuge gewährleisten können. Zudem müssen Sie genügend Fläche zum Ein- und Ausladen des Hausrates sicherstellen.
Expertentipp: Haben Sie ein gutes Nachbarschaftsverhältnis? Bitten Sie Ihre Nachbarn am Umzugstag, deren Parkplätze mitzubenutzen zu dürfen – so ist der Lieferwagen bestens aufgehoben. Lieber haben Sie am Ende mehr Platz für den Umzug zu Verfügung, als zu wenig.
Die Entfernung vom Transporter zur Wohnung sollte nah sein
Der Umzugswagen sollte, wenn es machbar ist, so nah wie möglich am Haupteingang Ihrer Immobilie geparkt werden. Achtung: 40 Meter hört sich zwar nach wenig an, aber der Transport einer Waschmaschine oder eines Sofas über diese Distanz hinweg kann sehr mühsam sein.
Berücksichtigen Sie auch, dass Sie den Transporter mit der Rückseite zum Haupteingang Ihrer Wohnung parken. Somit gewährleisten Sie ein noch einfacheres Ein- und Ausladen Ihrer Möbelstücke und Kartons.
Parkverbote: Während des Zügelns
Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Umzugsfahrzeuge nicht in einem Bereich eines Parkverbots abstellen. Denn so bestehet die Gefahr, dass Sie ein Bussgeld bekommen oder im schlimmsten Fall sogar das Fahrzeug abgeschleppt wird. Das wiederum erschwert natürlich den Umzug.
Mithilfe einer sogenannten Parkscheibe, ist das Parken in einer blauen Zone ohne Weiteres möglich. Hierbei müssen Sie beachten, dass die Parkzeit generell auf 60 Minuten begrenzt ist.
Umzugsservice: Parkplätze am Umzugstag
Falls Sie eine Umzugsfirma beauftragen, heisst das nicht immer, dass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Deshalb ist es wichtig, sämtliche Fragen im Vorfeld mit dem vor dem Umzugsservice zu besprechen. Am sinnvollsten ist es, wenn die Umzugsfirma vor dem Umzug eine Besichtigung Ihres Objekts macht. So kann die Firma planen und organisieren, wie sie am Umzugstag ihre Umzugswägen parkieren kann. Ebenfalls können Sie dann mit der Umzugsfirma besprechen, ob es vorteilhaft wäre, für den Umzugstag eine Halteverbotszone zu beantragen – oft ist das in den Innenstädten notwendig.
Höherer Umzugspreis
Durchaus kann durch die Entfernung zwischen dem Zugang zum Objekt und dem Parkplatz die Umzugskosten zu Ihrem Nachteil beeinflussen.
Sollte der Transporter des Umzugsunternehmen unmittelbar vor dem Objekt geparkt werden können, kann dadurch die Arbeit der Umzugspacker erleichtert werden und sich darüber hinaus die Umzugszeit selbstverständlich enorm verkürzen. Somit würde der Kostenvoranschlag in jedem Fall niedriger ausfallen, als wenn das Unternehmen 50 Meter von der Immobilie entfernt parken muss.
Den Möbellift platzieren
Für einige Zügelaktionen ist ein sogenannter Möbellift vorteilhaft. Diesen Möbellift kann man allerdings nur dann einsetzen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist, damit man ihn optimal platzieren kann. Ob ein Möbellift aufgestellt werden kann, muss der Umzugsservice vor Ort oder an Hand von Bildern vom Standort entscheiden.
Je nach Kanton gibt es unterschiedliche Fristen für eine Halteverbotszone
Sollten Sie für das Zügeln eine Halteverbotszone benötigen, müssen Sie beachten, dass jedes Kanton unterschiedliche Fristen dafür hat.
Beispielsweise müsse Sie in Zürich bei Weissen Zonen mindestens drei Tage und bei Blauen Zonen sieben Tage im Voraus Bescheid geben. In diesen Fällen wird das von der Stadtpolizei geregelt.
In Basel sind es sogar acht Tage im Voraus. Es werden pro Tag und pro Schild nur 5 Franken berechnet und Sie erhalten die benötigten Beschilderungen bei jedem Polizeiposten.
Sie müssen dann 48 Stunden vorher das Halteverbot eigenständig in dem Parkbereich platzieren. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 90 Franken pro Tag.
Die Reservierung im Kanton Genf müssen Sie mindestens fünf Werktage vor Ihrem Zügeln bei Ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.
In Lausanne müssen Sie sich sieben Werktage im Voraus bei der Stadtpolizei anmelden.
In Freiburg sind es zehn Werktage.
Informieren Sie sich hierfür am besten bei Ihrer Umzugsfirma oder Ihrer Gemeinde.
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