Ein Stromzahler misst den Stromverbrauch

So funktioniert das mit dem Strom beim Umzug

Bist du verpflichtet, deinen zu vorigen Vertrag zu kündigen? Wie du die Stromlieferung für die neue Wohnung anmelden kannst und welche Fristen einzuhalten sind, erfährst du in diesem Ratgeber.

Stromverbrauch beim Umzug

Der Umzug – Die Möglichkeit auf einen besseren Stromtarif

Der Vertrag mit einem Stromanbieter endet normalerweise beim Auszug aus einer Wohnung. Gewiss kannst du auch in den neuen vier Wänden die Leistungen des Anbieters weiterhin nutzen, allerdings wird in dieser Situation meistens ein neuer Vertrag mit neuen Bedingungen abgeschlossen. Du kannst dir selbstverständlich auch einen anderen Stromanbieter suchen. Das lohnt sich dann, wenn dieser günstigere Preise oder ein verlockenderes Angebot hat. So funktioniert das mit dem Strom beim Umzug.

In der alten Wohnung den Stromvertrag kündigen

Es ist leider nicht übereinstimmend geregelt, ob man das Recht hat, durch einen Umzug in eine neue Wohnung den Vertrag mit dem Stromlieferanten zu kündigen. Einige Stromanbieter bestehen auf die Erfüllung des Vertrags bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit und bei anderen wiederum ist es überhaupt nicht möglich, den Energieliefervertrag auf die neue Anschrift zu übertragen. Manchmal gibt es auch eine Umzugsklausel im Vertrag, die die Sonderkündigung gestattet. Man reicht die Kündigung am besten schriftlich ein, sinnvollerweise dann, wenn man den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben hat.

Dein Vertrag mit dem Stromanbieter endet dann, wenn du die alte Wohnung an den Eigentümer oder eventuell einen Nachmieter übergibst. Es wird der aktuelle Zählerstand abgelesen und im Anschluss werden dem Energieversorger die Daten mitgeteilt. Normalerweise wird auch der Eigentümer den Zählerstand auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerken, so kann nochmals garantiert werden, dass dir ab dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe keinerlei Kosten mehr für Strom entstehen. Dasselbe gilt ausserdem auch für Gas und Wasser.

Hinweis: Viele Energieversorger treten sozusagen als Zwischenhändler auf, das bedeutet, ein örtlicher Netzbetreiber stellt zwar den Strom zur Verfügung, aber er wird von einem Stromversorger verkauft. Dieses erklärt auch die verschiedenen Preise der unterschiedlichen Anbieter, da die Preise zum einem vom Verhandlungsgeschick und von der erworbenen Menge abhängen. Ebenso muss auch der Netzbetreiber beim Umzug informiert werden. Das übernimmt in der Regel der Stromversorger für dich. Anschliessend bekommst du ein Schreiben vom Netzbetreiber mit der Aufforderung um die Mitteilung des Zählerstandes.

Falls du deinen jetzigen Stromliefervertrag mit in die neue Wohnung nehmen möchtest, musst du dies dem Anbieter mindestens 6 Wochen vor dem eigentlichen Umzug mitteilen. Die alte Wohnung wird dann noch entsprechend des Vertrags mit Strom beliefert. Anschliessend beginnt die Versorgung der neuen Wohnung mit Strom. Währenddessen stehst du in den neuen vier Wänden aber ganz und gar nicht ohne Strom da, da hier die Grundversorgung in Kraft tritt. Hierzu findest du in diesem Artikel weiter unten weitere Informationen.

Tipp: Du ziehst um und möchtest wissen, ob dein Stromversorgungsunternehmen in solch einem Fall eine ausserordentliche Kündigung erlaubt? Studiere deine Vertragsunterlagen oder die AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und sieh nach, ob du diesbezüglich Informationen finden kannst. Wie du bestimmt weisst, überschneiden sich oftmals der Beginn des neuen und das Ende des alten Mietvertrags aufgrund der Organisation des Umzugs, eventueller Ausbau- und Renovierungsarbeiten oder der Kündigungsfrist. Das heisst, du musst dann sowohl für deine alte Wohnung als auch für die neue Strom bezahlen.

Sollte dein Energieversorger die neu angemietete Wohnung nicht mit Strom beliefern können oder bereits ein Stromliefervertrag bestehen, zum Beispiel beim Umzug in die Wohnung des Ehepartners, so ist eine Sonderkündigung auf jeden Fall möglich. Und auch bei einem Umzug ins Ausland ist eine Sonderkündigung unproblematisch. Denn wenn keine ausserordentliche Kündigung möglich sein sollte, beliefert dich dein bisheriger Stromversorger am neuen Wohnort weiter – und das bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kannst du so deinen Vertrag ordentlich kündigen.

Tipp: Wenn beim Abschluss deines Vertrags ein sogenannter Neukundenbonus (der an die Laufzeit gebunden ist) vereinbart wurde, verlierst du diesen normalerweise bei einer verfrühten Kündigung.

Die Stromlieferung für die neue Wohnung anmelden

Stromvertrag wird unterzeichnet
Stromvertrag wird unterzeichnet

In der Schweiz hat jeder Haushalt das Recht, mit ausreichend Energie versorgt zu werden. So wird im Rahmen der Ersatzversorgung auch in der neuen Wohnung Strom nutzbar sein. Gesetzlich gesehen ist der Abschluss eines Vertrags hierfür nicht unbedingt von Nöten. Über den sogenannten Grundversorger wird nach der Wohnungsübergabe die Ersatzversorgung geleistet. Dies ist im Regelfall der Dienstleister, der die meisten Haushalte im Netzgebiet mit Energie versorgt – diese Rolle fällt meist auf die örtlichen Stadtwerke. Mit dem Grundversorger kommt mit der ersten Stromentnahme ganz automatisch ein Vertrag zustande, ausser es wurde zu dem Zeitpunkt bereits mit einem anderen Anbieter ein Vertrag abgeschlossen. Beachte bitte, dass du an den Vertrag mit dem Grundversorger nicht gebunden bist, wenn du das Verhältnis der Energieversorgung pünktlich innerhalb von zwei Wochen kündigst (beispielsweise weil du den Anbieter ganz wechseln oder in einen Tarif des Grundversorgers wechseln möchtest). Da die Preise der Grundversorger meist höher liegen, als die anderer Energieversorger, empfiehlt es sich in den meisten Fällen tatsächlich zu wechseln.

Hinweis: Dein neuer Energieversorger kümmert sich im Normalfall um die Abmeldung beim Grundversorger. Du sparst dir also praktischerweise das Aufsetzen und Versenden eines Kündigungsschreibens. Du solltest bei Vertragsabschluss allerdings sicherheitshalber darauf achten, ob die automatische Abmeldung auch im Vertrag vorgesehen ist.

Am Tag der Wohnungsübergabe musst du unbedingt den Zählerstand in der neuen Wohnung ablesen und ihn deinem Vertragspartner mitteilen. Solltest du noch keinen Stromvertrag abgeschlossen haben, wird der Grundversorger oftmals direkt durch den Vermieter oder die Wohnungsverwaltung informiert. Auch im Wohnungsübergabeprotokoll wird der Zählerstand in der Regel vom Vermieter erfasst.

Fazit

Was ist nun besser? Bei einem Umzug weiterhin durch den bisherigen Stromversorger beliefert zu werden oder den Vertrag kündigen und somit zu einem anderen Anbieter wechseln? Darauf kann keine pauschale Antwort gegeben werden, das dies einerseits von deinem individuellen Vertrag und andererseits vom Liefergebiet des Energielieferanten abhängt. Die Mehrheit der Anbieter haben in ihren AGBs eine spezielle Umzugsklausel, durch die eine umzugsbedingte Sonderkündigung geregelt wird.
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