Inhaltsverzeichnis:
Was ist erlaubt?
Als Mieter haben Sie das Recht, Ihre Mietwohnung nach Ihren Wünschen zu gestalten, solange die Änderungen den Vermieter nicht benachteiligen oder die Wohnung beschädigen. Der Vermieter kann jedoch Änderungen ablehnen, wenn diese die Bausubstanz beeinträchtigen oder den Wert der Wohnung mindern.
Grundsätzlich sind folgende Änderungen erlaubt:
- Streichen der Wände: Wenn Sie die Farbe der Wände ändern möchten, müssen Sie dies zuvor mit dem Vermieter besprechen. In der Regel ist es erlaubt, die Wände in neutralen Farben zu streichen, solange die Farbe später problemlos überstrichen werden kann.
- Bodenbeläge: Auch hier müssen Sie mit dem Vermieter sprechen, bevor Sie Änderungen vornehmen. In der Regel sind Teppichböden oder Laminat erlaubt, solange diese später problemlos entfernt werden können.
- Kleinere Reparaturen: Als Mieter sind Sie für kleinere Reparaturen in der Wohnung verantwortlich, z. B. für das Auswechseln von Glühbirnen oder das Anbringen von Gardinenstangen.
- Einbau von Küchen oder Schränken: Auch hier müssen Sie mit dem Vermieter sprechen, bevor Sie Änderungen vornehmen. In der Regel ist es erlaubt, Einbauten wie Küchen oder Schränke anzubringen, solange diese später problemlos entfernt werden können.
- Austausch von Sanitäreinrichtungen: Wenn Sie Sanitäreinrichtungen wie Armaturen, Duschköpfe oder WC-Sitze austauschen möchten, sollten Sie dies zuvor mit dem Vermieter absprechen.
Wie geht man am besten vor?
Bevor Sie mit der Renovierung beginnen, sollten Sie sich mit dem Vermieter absprechen und die Änderungen schriftlich festhalten. Dies vermeidet später Missverständnisse und Streitigkeiten.
Wenn Sie Änderungen vornehmen, sollten Sie darauf achten, dass Sie diese später problemlos rückgängig machen können. Vermeiden Sie es, die Wohnung stark zu verändern oder die Bausubstanz zu beeinträchtigen.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Änderungen erlaubt sind, können Sie sich an einen Anwalt oder einen Mieterverein wenden, um sich beraten zu lassen.
Tipp:
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Fazit:
Wenn Sie als Mieter eine Mietwohnung selbst renovieren möchten, sollten Sie sich vorher über die erlaubten Änderungen informieren und diese mit dem Vermieter absprechen. In der Regel sind kleinere Änderungen wie das Streichen der Wände oder der Austausch von Bodenbelägen erlaubt, solange diese später problemlos rückgängig gemacht werden können. Wenn Sie grössere Änderungen planen, sollten Sie sich im Vorfeld mit dem Vermieter absprechen und schriftlich festhalten, was erlaubt ist und was nicht.
FAQ:
Was passiert, wenn der Vermieter Änderungen ablehnt?
Wenn der Vermieter Änderungen ablehnt, sollten Sie dies respektieren und keine unerlaubten Änderungen vornehmen. Sie können sich jedoch an einen Anwalt oder einen Mieterverein wenden, um sich beraten zu lassen.
Wer ist für die Kosten der Renovierung verantwortlich?
In der Regel sind Mieter für kleinere Reparaturen und Änderungen selbst verantwortlich. Grössere Renovierungsarbeiten wie z. B. die Sanierung des Badezimmers sind in der Regel Sache des Vermieters.
Wie lange dauert eine Renovierung?
Die Dauer einer Renovierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Grösse der Wohnung und dem Umfang der Änderungen. Planen Sie genügend Zeit ein und halten Sie sich an die Absprachen mit dem Vermieter.
Kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn ich Änderungen vornehme?
Grundsätzlich darf der Vermieter die Miete nicht ohne Weiteres erhöhen, wenn Sie Änderungen vornehmen. Es sei denn, die Änderungen erhöhen den Wert der Wohnung deutlich. Auch hier sollten Sie sich im Vorfeld mit dem Vermieter absprechen und schriftlich festhalten, was erlaubt ist und was nicht.
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