Mietrecht als Konzept an der Tafel

Doch bevor Sie damit beginnen, sollten Sie wissen, was erlaubt ist und was nicht. In diesem Blog-Beitrag werden wir Ihnen Tipps geben, wie Sie eine Mietwohnung selbst renovieren können, was erlaubt ist und worauf Sie achten sollten.

Selbst renovieren in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?

Wenn Sie als Mieter in einer Mietwohnung leben, haben Sie möglicherweise den Wunsch, einige Änderungen vorzunehmen, um Ihre Wohnung nach Ihren Wünschen zu gestalten…

Wie man am besten vorgeht bei der Renovierung der Mietwohnung

Was ist erlaubt?

Als Mieter haben Sie das Recht, Ihre Mietwohnung nach Ihren Wünschen zu gestalten, solange die Änderungen den Vermieter nicht benachteiligen oder die Wohnung beschädigen. Der Vermieter kann jedoch Änderungen ablehnen, wenn diese die Bausubstanz beeinträchtigen oder den Wert der Wohnung mindern.

Grundsätzlich sind folgende Änderungen erlaubt:

Mann streicht die Wände und die Decke

  • Streichen der Wände: Wenn Sie die Farbe der Wände ändern möchten, müssen Sie dies zuvor mit dem Vermieter besprechen. In der Regel ist es erlaubt, die Wände in neutralen Farben zu streichen, solange die Farbe später problemlos überstrichen werden kann.
  • Bodenbeläge: Auch hier müssen Sie mit dem Vermieter sprechen, bevor Sie Änderungen vornehmen. In der Regel sind Teppichböden oder Laminat erlaubt, solange diese später problemlos entfernt werden können.
  • Kleinere Reparaturen: Als Mieter sind Sie für kleinere Reparaturen in der Wohnung verantwortlich, z. B. für das Auswechseln von Glühbirnen oder das Anbringen von Gardinenstangen.
  • Einbau von Küchen oder Schränken: Auch hier müssen Sie mit dem Vermieter sprechen, bevor Sie Änderungen vornehmen. In der Regel ist es erlaubt, Einbauten wie Küchen oder Schränke anzubringen, solange diese später problemlos entfernt werden können.
  • Austausch von Sanitäreinrichtungen: Wenn Sie Sanitäreinrichtungen wie Armaturen, Duschköpfe oder WC-Sitze austauschen möchten, sollten Sie dies zuvor mit dem Vermieter absprechen.

Wie geht man am besten vor?

Bevor Sie mit der Renovierung beginnen, sollten Sie sich mit dem Vermieter absprechen und die Änderungen schriftlich festhalten. Dies vermeidet später Missverständnisse und Streitigkeiten.

Wenn Sie Änderungen vornehmen, sollten Sie darauf achten, dass Sie diese später problemlos rückgängig machen können. Vermeiden Sie es, die Wohnung stark zu verändern oder die Bausubstanz zu beeinträchtigen.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Änderungen erlaubt sind, können Sie sich an einen Anwalt oder einen Mieterverein wenden, um sich beraten zu lassen.

Tipp:

Wenn Sie vor der Renovierung Ihrer Wohnung oder Ihrem Umzug stehen, kann es schwierig sein, die passenden Dienstleister zu finden. Oft ist es schwer, herauszufinden, welche Malerfirma, Umzugsfirma oder Reinigungsfirma zuverlässig, professionell und günstig ist. Hier kommt Offerten 365 ins Spiel: Die Vermittlungsplattform für Dienstleister bietet eine einfache Lösung für all Ihre Renovierungsbedürfnisse.

Offerten 365 arbeitet mit einer Vielzahl von zuverlässigen und professionellen Dienstleistern zusammen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmöglichen Angebote erhalten. Sie müssen lediglich Ihr Anliegen auf der Webseite angeben und erhalten dann unverbindliche und kostenfreie Angebote von verschiedenen Dienstleistern. Sie können die Angebote miteinander vergleichen und sich dann für das beste Angebot entscheiden.

Die Dienstleister, mit denen Offerten 365 zusammenarbeitet, sind alle seriös und professionell. Jeder Dienstleister wird sorgfältig ausgewählt und überprüft, um sicherzustellen, dass er die höchsten Qualitätsstandards erfüllt. Sie können also sicher sein, dass Sie mit einem vertrauenswürdigen Dienstleister zusammenarbeiten werden.

Eine weitere grossartige Sache an Offerten 365 ist, dass die Angebote unverbindlich und kostenfrei sind. Sie müssen also keine Verpflichtung eingehen, bevor Sie sich für einen Dienstleister entscheiden. Das gibt Ihnen die Freiheit, Angebote miteinander zu vergleichen und das beste Angebot auszuwählen, das Ihren Bedürfnissen entspricht.

Zusammenfassend bietet Offerten 365 eine einfache, zuverlässige und kosteneffektive Lösung für alle Ihre Renovierungsbedürfnisse. Ob Sie eine Malerfirma, eine Umzugsfirma oder eine Reinigungsfirma benötigen, Offerten 365 bietet eine grosse Auswahl an Dienstleistern, mit denen Sie zusammenarbeiten können. Die Angebote sind unverbindlich und kostenfrei, so dass Sie keine Verpflichtung eingehen müssen. Kontaktieren Sie Offerten 365 noch heute, um Ihr Renovierungsprojekt in die Tat umzusetzen!

Fazit:

Wenn Sie als Mieter eine Mietwohnung selbst renovieren möchten, sollten Sie sich vorher über die erlaubten Änderungen informieren und diese mit dem Vermieter absprechen. In der Regel sind kleinere Änderungen wie das Streichen der Wände oder der Austausch von Bodenbelägen erlaubt, solange diese später problemlos rückgängig gemacht werden können. Wenn Sie grössere Änderungen planen, sollten Sie sich im Vorfeld mit dem Vermieter absprechen und schriftlich festhalten, was erlaubt ist und was nicht.

FAQ:

Was passiert, wenn der Vermieter Änderungen ablehnt?
Wenn der Vermieter Änderungen ablehnt, sollten Sie dies respektieren und keine unerlaubten Änderungen vornehmen. Sie können sich jedoch an einen Anwalt oder einen Mieterverein wenden, um sich beraten zu lassen.

Wer ist für die Kosten der Renovierung verantwortlich?
In der Regel sind Mieter für kleinere Reparaturen und Änderungen selbst verantwortlich. Grössere Renovierungsarbeiten wie z. B. die Sanierung des Badezimmers sind in der Regel Sache des Vermieters.

Wie lange dauert eine Renovierung?
Die Dauer einer Renovierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Grösse der Wohnung und dem Umfang der Änderungen. Planen Sie genügend Zeit ein und halten Sie sich an die Absprachen mit dem Vermieter.

Kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn ich Änderungen vornehme?

Mietvertrag

Grundsätzlich darf der Vermieter die Miete nicht ohne Weiteres erhöhen, wenn Sie Änderungen vornehmen. Es sei denn, die Änderungen erhöhen den Wert der Wohnung deutlich. Auch hier sollten Sie sich im Vorfeld mit dem Vermieter absprechen und schriftlich festhalten, was erlaubt ist und was nicht.

Das könnte Sie auch eventuell interessieren:
Pflichten und rechte von mieterinnen und mietern
Malerfirmen
Decken und wanduebergaenge richtig streichen

Menü